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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 7 AS 793/11   

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https://dejure.org/2012,127648
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 7 AS 793/11 (https://dejure.org/2012,127648)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 7 AS 793/11 (https://dejure.org/2012,127648)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 7 AS 793/11 (https://dejure.org/2012,127648)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 7 AS 793/11
    Selbst wenn die Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung nach dem Willen der Behörde - was hier nicht zutrifft - die Leistungsansprüche mehrerer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betreffen würde, bleibt der Aufhebungsbescheid gegenüber dem Bescheidadressaten hinreichend bestimmt (ständige Rechtsprechung des Senates, Beschluss vom 07.07.2009 - L 7 AS 66/09 -, zuletzt Beschluss vom 28.02.2012 - L 7 AS 1220/09 - vgl. auch BSG vom 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R -).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 152/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Unfall mit einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 7 AS 793/11
    Das Bestimmtheitserfordernis nach dieser Vorschrift als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung verlangt zum einen, dass der Verfügungssatz eines Verwaltungsaktes nach seinem Regungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten (BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 152/10 R -, BSGE 1005, 194).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 1220/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 7 AS 793/11
    Selbst wenn die Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung nach dem Willen der Behörde - was hier nicht zutrifft - die Leistungsansprüche mehrerer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betreffen würde, bleibt der Aufhebungsbescheid gegenüber dem Bescheidadressaten hinreichend bestimmt (ständige Rechtsprechung des Senates, Beschluss vom 07.07.2009 - L 7 AS 66/09 -, zuletzt Beschluss vom 28.02.2012 - L 7 AS 1220/09 - vgl. auch BSG vom 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 112/13
    Dabei ist es unerheblich, dass die Beklagte in ihrer Aufhebungsentscheidung die Bewilligungsbescheide nicht ausdrücklich nannte, denn nach dem hier allein maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont ging aus dem Bescheid vom 23. März 2010 unmissverständlich hervor, dass die Beklagte den Kläger aufgrund des zeitlichen Umfangs seiner Erwerbstätigkeit in den genannten Zeiträumen nicht für anspruchsberechtigt hielt und sie die Leistungsbewilligungen aufheben und die gesamten gewährten Leistungen zurückverlangen wollte (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 2012 - L 7 AS 793/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AL 72/13
    Dabei ist es zunächst unerheblich, dass die Beklagte in ihren Aufhebungsentscheidungen die Bewilligungsbescheide nicht ausdrücklich nannte, denn nach dem hier allein maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont ging aus den Bescheiden vom 27. Juli 2009 unmissverständlich hervor, dass die Beklagte den Kläger aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit in den genannten Zeiträumen nicht für anspruchsberechtigt hielt, sie alle Leistungsbewilligungen aufheben und die gesamten gewährten Leistungen zurückverlangen wollte (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 2012 - L 7 AS 793/11).
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